Allgemein

Barrierefreiheit bei IT-Ausschreibung und Vergabe

Die öffentlichen Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, barrierefreie Informationstechnik (IT) zu nutzen. Das meint vorallem Webseiten, mobile Anwendungen, Desktop-Programme. Dabei stellt sich die Frage, wie Barrierefreiheit in IT-Ausschreibungen und Vergaben eingefügt wird: Welche Anforderungen sind festzuschreiben? Welche Erwartungen sind an Dienstleister zu stellen? Wie sind die Angebote zu bewerten? Wer erfüllt dabei welche Rolle in der Verwaltung?

Auf dem Bundesportal zur IT-Barrierefreiheit findet sich hierzu ein Standardvorgehen des Bundes, um Barrierefreiheit in Entwicklungs- und Ausschreibungsunterlagen einzuarbeiten. Dieses Vorgehen beinhaltet auch einen Standardanforderungskatalog, der interaktiv die Barrierefreiheits-Anforderungen für Maßnahmen und Projekte ermittelt. Ergänzt wird das Standardvorgehen durch den Vergabebaustein. Er hilft den für die Vergabe Verantwortlichen dabei, die Anforderungen an die Barrierefreiheit bei der Beschaffung von IT-Systemen in der Vergabeunterlage abzubilden.

Das Standardvorgehen richtet sich als Bestandteil der Dienstekonsolidierung ursprünglich an Behörden und Einrichtungen des Bundes. Es kann von Ländern und Kommunen trotztem analog genutzt werden.

Hintergrund: Dienstekonsolidierung

Das Programm Dienstekonsolidierung (DK) führt die in allen Bundesbehörden genutzten Basis-, Querschnitts- und Infrastrukturdienste zusammen und modernisiert sie. Für Dienste mit sehr ähnlichen Funktionalitäten (zum Beispiel elektronische Aktenführung oder dem Personalmanagement) sind derzeit verschiedene IT-Annwendungen im Einsatz. Bis 2025 sollen für gleichartige Anwendungen noch maximal zwei IT-Lösungen je Funktionalität eingesetzt werden. Hierfür werden bestehende IT-Lösungen konsolidiert sowie fehlende neu geschaffen und bereitgestellt.